October 5, 2023
June 29, 2022
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Klarheit in der CSRD – Erhebliche Ausweitung der Reichweite der EU-Taxonomie

Die CSRD wird der neue rechtliche Standard sein, nach dem alle großen Unternehmen und börsennotierten Unternehmen in Zukunft gemäß der EU-Taxonomie berichten müssen.
Andreas Pointvogl
Andreas Pointvogl
Clarity in CSRD – Significantly extending reach of EU Taxonomy

Die CSRD wird der neue rechtliche Standard sein, gemäß dem alle großen Unternehmen und börsennotierten Unternehmen zukünftig basierend auf der EU-Taxonomie Bericht erstatten müssen.

Nach einer Einigung zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament zu allen wesentlichen Angelegenheiten bezüglich der künftigen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) besteht nun wesentlich mehr Klarheit über die zukünftigen Anwendungs- und Umsetzungspflichten der EU-Taxonomie. Die CSRD wird nichts anderes als der neue rechtliche Standard sein, nach dem alle großen Unternehmen und börsennotierten Unternehmen in Zukunft auf der Grundlage der EU-Taxonomie Bericht erstatten müssen. Details zu diesen Berichtspflichten sollen durch die ESRS (European Sustainability Reporting Standard) Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards festgelegt werden, die von der European Financial Reporting Advisory Group ausgearbeitet werden sollen. Die europäischen Standards sollen auch zur Konvergenz der Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards auf globaler Ebene beitragen, indem sie die Arbeit des International Sustainability Standards Board unterstützen.

Im Vergleich zu früheren Entwürfen wird der neueste Kompromiss eine noch umfassendere Anwendungspflicht für die nicht-finanzielle Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der Grundlage der EU-Taxonomie sowie detailliertere Berichtspflichten sehen. Es wurde vereinbart, dass die CSRD die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ändern wird, indem diese Berichterstattung für alle großen Unternehmen verpflichtend wird, unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiter, börsennotierten KMU sowie auch für nicht-EU-Unternehmen, die einen bedeutenden Umsatz, Tochtergesellschaften oder Vermögenswerte in der EU haben. Diese Unternehmen sind auch dafür verantwortlich, die Informationen auf der Ebene ihrer Tochtergesellschaften zu bewerten.

Neben neuen Berichtspflichten führt die CSRD auch eine Zertifizierungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und eine verbesserte Zugänglichkeit von Informationen ein, indem sie deren Veröffentlichung in einem eigenen Abschnitt der jährlichen Unternehmenslageberichte verlangt. Die Audits zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen sicherstellen, dass die Informationen vertrauenswürdig und korrekt sind. Darüber hinaus beabsichtigen die europäischen Gesetzgeber, auch Wettbewerb auf dem Markt für Prüfungen einzuführen, was auch durch die neue Rolle unabhängiger Prüfdienstleister unterstrichen wird, die die Nachhaltigkeitsberichte überprüfen können.

Der geplante Umsetzungsfahrplan sieht drei Fristen je nach Unternehmenskategorie vor. Für das Geschäftsjahr 2024 müssen Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die nicht-finanzielle Berichterstattung (NFRD) unterliegen, im Jahr 2025 berichten. Für das Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2025 müssen große Unternehmen, die noch nicht von der NFRD erfasst sind, im folgenden Jahr ihre Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen. Börsennotierte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und gebundene Versicherungsunternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2026 Bericht erstatten. Weitere Details zur Anwendbarkeit von Drittlandunternehmen mit Aktivitäten in der EU basierend auf ihren finanziellen Kennzahlen werden in Kürze erwartet. Erste Überlegungen zielen auf eine gestaffelte Umsetzung zwischen 2025 und 2029 ab. Es ist jedoch klar, dass basierend auf bestimmten Schwellenwerten auch für sie die Berichterstattung verpflichtend wird.

Der rechtliche Entwurfs- und technische Verhandlungsprozess wird in den kommenden Wochen und Monaten fortgesetzt, bis ein Gesetzentwurf voraussichtlich im dritten Quartal 2022 erwartet wird. Sowohl der Rat als auch das Parlament müssen den Text danach genehmigen. Die Richtlinie muss dann innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden, bevor sie wirksam in Kraft treten kann.

Die VIRIDAD-Lösung ist perfekt geeignet, um den Berichtspflichten gemäß der CSRD nachzukommen und bietet ein einheitliches Schnittstellen-Compliance-Management für Unternehmen jeder Größe.

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