Der Wettlauf zur Nachhaltigkeit - Aufwind gefällig?
Die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU ist die zentrale Säule der Bemühungen, die Umwelt vor weiteren Schäden zu schützen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die EU-Taxonomie sind die treibenden Kräfte dieser Anstrengungen und sollen Nachhaltigkeit und grüne Finanzierung für alle greifbar machen.
Unternehmen müssen jetzt handeln!
"75% der Unternehmen sind nicht gut genug auf die verpflichtende ESG-Berichterstattung vorbereitet!"
Während die ersten Fristen für die Berichterstattung großer Unternehmen gemäß der CSRD, einschließlich der EU-Taxonomie, bereits anstehen (Erster CSRD-Bericht für 2024), hat KPMG in einer kürzlich durchgeführten Studie festgestellt, dass 75 % der Unternehmen noch in der Anfangsphase ihrer ESG-Berichterstattung sind. Diese Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die notwendigen Vorarbeiten zu leisten, ESG-Strategien aufzustellen und die enorme Menge an prüfungsfesten ESG-Daten zu sammeln, die von der CSRD und dem ESRS gefordert werden, wenn sie nicht jetzt damit beginnen!
Update zur CSRD und der EU-Taxonomie
Der Umfang der offenzulegenden Nachhaltigkeitsinformation wird umfangreicher, da im letzten Jahr (2023) zwei wesentliche Säulen des Green Deal verabschiedet wurden, welche den Weg in eine nachhaltige Zukunft ebnen sollen. Bei diesen beiden Säulen handelt es sich um die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) - den wichtigsten ESG-Standards im Rahmen der CSRD -, welche am 31.Juli 2023 in Kraft getreten sind, und um die vier verbleibenden Umweltziele der EU-Taxonomie, die am 21.November 2023 verabschiedet wurden. Im Folgenden werden die allgemeinen Informationen des ESRS und der EU-Taxonomie näher beleuchtet.
Der Kern des ESRS - Verabschiedung der sektoragnostischen Standards
Die Verabschiedung der ESRS, einschließlich der ersten Satzes sektoragnostischer Angabepflichten, ist ein entscheidender Erfolg für die gesamte Nachhaltigkeitscommunity. Die ESRS sind als delegierte Verordnungen umgesetzt womit sie direkt in Kraft treten und sind für viele Unternehmen, ab dem Berichtsjahr 2024 verpflichtend. Nach den ESRS müssen die berichterstattenden Unternehmen Umwelt-, Sozial- und Governance-Angelegenheiten (ESG) auf der Grundlage der möglichen und tatsächlichen Auswirkungen ihrer eigenen Geschäftstätigkeit auf die Umwelt und die Gesellschaft und umgekehrt offenlegen.
Die sektoragnostischen Angabepflichten der ESRS, die für alle Wirtschaftszweige gelten, werden in Zukunft um sektorspezifische Standards erweitert, die speziell für jeden Wirtschaftszweig konzipiert sind. Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) ist dabei, diese Standards in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zu entwickeln. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission Leitlinien zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse und zur Berichterstattung über Aktivitäten in der Wertschöpfungskette veröffentlicht, die Gegenstand eines der nächsten Blogbeiträge sein werden. Diese zusätzlichen Informationen werden dringend benötigt, da das ESRS insgesamt 1.178 Datenpunkte enthält, die in 12 themenspezifische Standards mit 84 Angabepflichten unterteilt sind und mehr als 37 Unterthemen behandeln.
Die EU-Taxonomie liegt final vor - Verabschiedung der verbleibenden vier Umweltziele
Einer der Eckpfeiler der vom ESRS vorgeschriebenen Angabepflichten ist die Umsetzung der Anforderungen der EU-Taxonomie. Die Europäische Kommission hat diese Verordnung zur Förderung grüner Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten vervollständigt, indem sie vor kurzem die restlichen vier der insgesamt sechs Umweltziele verabschiedet hat. Gleichzeitig verbessert diese jüngste regulatorische Entwicklung auch die Klarheit über die Berichtspflichten der ESRS. Weitere Einzelheiten über die Dynamik und die Harmonisierung zwischen der EU-Taxonomie und dem ESRS werden in einer der nächsten Blog-Episoden näher erläutert.
Diese beiden regulatorischen Neuerungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen sind der richtige Schritt in die richtige Richtung, um zu versuchen, unseren Planeten zu retten.
Wir müssen jetzt handeln
Wenn Unternehmen jetzt handeln und sich der Umsetzung der EU-Taxonomie und des CSRD widmen, besteht die Möglichkeit, die obligatorischen Ziele rechtzeitig zu erreichen. Wir sind uns bewusst, dass Ressourcen in Unternehmen knapp sind, um dieses Vorhaben umzusetzen, und aus diesem Grund unterstützen wir gemeinsam mit unseren Partnern mit zeit- und kostensparenden Lösungen.
Hier finden sie weitere Informationen zu:
- Der EU-Taxonomie
- Der CSRD/ESRS
Kontaktieren Sie uns ([email protected]), um mehr darüber zu erfahren, wie VIRIDAD die Daten-Herausforderungen der EU-Taxonomie und der CSRD in einen agilen Implementierungsprozess umgesetzt hat.
Verfolgen Sie in den kommenden Wochen unseren Blog, um mehr über den ESRS und seine Kernelemente zu erfahren.